Doorman

Der klassische Türsteher übernimmt sämtliche Schutzaufgaben in den Bereichen Diskotheken, Clubs, Lounges, Cafés und Gaststätten. Ein gepflegtes Äußeres ist gerade in diesem Tätigkeitsfeld ein Muss und wird von unseren Mitarbeitern stets gewährleistet.

Die Aufgaben des Doorman als Besitzdiener nach § 855 BGB beinhalten folgende Punkte:

  • persönliche Ansprache der Kunden (Begrüßung, Verabschiedung) im Ein- und Ausgangsbereich
  • Präventive Zurückdrängung von Ladendieben, durch Präsenz im Eingangsbereich,  Kontrollgänge inkl. Kabinenkontrollgänge (z.B. Feststellung entfernter  Warensicherung, Entfernen verbliebenerKleidungsstücke)
  • Kundenorientiertes Handeln, Kundenfreundlichkeit z.B. bei Alarmauslösung an der Warensicherungsanlage
  • Stilsicheres Auftreten und Ihrer Firmenidentität angepasstes Erscheinungsbild
  • Anwendung von Deeskalationstechniken bei Vorfällen wie Diebstahl, Auslösen der Warensicherungsanlage etc.
  • Ausfüllen von Strafanträgen
  • Kontrolle der Räumlichkeiten
  • weist Personen zurück, beispielsweise wenn diese stark angetrunken sind
  • greift ein, wenn während einer Veranstaltung gewalttätige Auseinandersetzungen, Unruhen und Panik ausbrechen
  • kontrolliert die Notausgänge
  • Durchsetzung des Hausrechts

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